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neděle 19. dubna 2015

Zielsetzungen der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien: Aufhebung der Beneš-Dekrete, Wiedergutmachung und Schadenersatz

Česká verze ZDE
Außerdem ein Recht auf Wiedererlangung des Eigentumsrechtes und auf die Verleihung der tschechischen Staatsbürgerschaft
Kompletter Text der Satzung HIER (PDF-Datei zum
Herunterladen). Verze v češtině ZDE (PDF ke stažení)

Das Grundziel der Tätigkeit des Vereins ist die Unterstützung der Völkerverständigung, mit besonderem Blick auf eine Verständigung zwischen Tschechen und Deutschen. Die Vereinsmitglieder teilen die Überzeugung, daß das Hunderte von Jahren bestehende Zusammenleben des tschechischen und deutschen Bevölkerungsteiles auf dem Territorium von Böhmen und Mähren für beide Völker eine Bereicherung war, und man das Vermächtnis nicht einfach aufgeben oder selbigem auf Grund der Ereignisse der letzten 100 Jahre entsagen kann.
Der Verein lehnt Gewalt ab und tritt gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Sprache auf. Insbesondere verurteilt er Vertreibung, Genozid und ethnische Säuberungen, zu denen es nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Territorium Mittel- und Osteuropas kam.

Der Verein erachtet Personen, welche die im vorangegangenen Absatz beschriebenen Handlungen verübt haben oder dazu Anstoß gaben, als Kriegsverbrecher, die man vor Gericht stellen sollte. Das Gesetz Nr. 115/1946 Sb., über die Rechtmäßigkeit von Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhängen, wird daher abgelehnt und verurteilt und als eine Legalisierung eines offensichtlichen Unrechts erachtet.

Antragsformulare zum Herunterladen: DEUTSCH oder TSCHECHISCH
Gleichfalls betrachtet der Verein die Dekrete des Präsidenten der Republik als Äußerung eines Unrechts, die zur Rechtsgrundlage für die oben beschriebenen Verbrechen wurden, insbesondere das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 5/1945 Sb., über die Ungültigkeit einiger vermögensrechtlicher Rechtsgeschäfte aus der Zeit der Unfreiheit und über die nationale Verwaltung der Vermögenswerte der Deutschen, der Madjaren, der Verräter und Kollaboranten und einiger Organisationen und Anstalten, das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 12/1945 Sb., über die Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Madjaren, wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen und des slowakischen Volkes, das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 28/1945 Sb., über die Besiedlung des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen, der Madjaren und anderer Staatsfeinde durch tschechische, slowakische und andere slawische Landwirte, das Verfassungsdekret des Präsidenten der Republik Nr. 33/1945 Sb., über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft von Personen deutscher und madjarischer Nationalität, das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 71/1945 Sb., über die Arbeitspflicht von Personen, die die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben, und das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 108/1945 Sb., über die Konfiskation des feindlichen Vermögens und die Fonds der nationalen Erneuerung.

Der Verein ist überzeugt, daß die oben angeführten Dekrete des Präsidenten der Republik, ebenso wie einige weitere Rechtsvorschriften, aufgehoben werden sollten, so daß sie wenigstens in Zukunft nicht mehr ein Teil der Rechtsordnung der Tschechischen Republik sind, da sie sich nicht mit jenen Prinzipien vereinen lassen, zu denen sich die Tschechische Republik durch die Ratifizierung der internationalen Menschenrechtsabkommen bekannt hat, und die in völligem Gegensatz zu den von der Europäischen Union respektierten Grundprinzipien stehen, denen die Tschechische Republik samt ihrer eigenen Verfassungsordnung beigetreten ist.

Der Verein erkennt das Recht von Personen, die Opfer der oben beschriebenen Verbrechen wurden, auf Schadensersatz sowie auf Wiedergutmachung des erlittenen immateriellen Schadens, auf Wiedererlangung des Eigentumsrechtes an dem widerrechtlich konfiszierten Eigentum und, sofern sie oder ihre Erben daran interessiert sind, auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik an. Ebenfalls sollten die Nachfahren und Lebensgefährten der so betroffenen Personen die Möglichkeit haben, die tschechische Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Wenngleich sich der Verein bewußt ist, daß eine völlige Wiedergutmachung des historischen Unrechts prinzipiell unmöglich ist, ist er gleichzeitig davon überzeugt, daß so, wie das deutsche Volk alles getan hat, was in seinen Kräften stand, um sich mit dem Erbe des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen, um die Folgen seiner Verbrechen zu vermindern oder dort, wo es möglich war, wiedergutzumachen, und um eine Wiederholung zu verhindern, sich auch das tschechische Volk mit dem Erbe des Verbrechens der Vertreibung der Sudetendeutschen auseinandersetzen muß. Dies wird zum Gedeihen beider Völker beitragen und dazu führen, die Tschechische Republik unter die europäischen Länder einzuordnen, welche die Werte der Zivilisation und der Kultur respektieren und die Prinzipien in Ehren halten, die die Grundlage der tausendjährigen westlichen Zivilisation bilden.

(Auszug)