Vor ein paar Tagen wurde unserem Verein das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtes zugesandt, welches einen beachtlichen Durchbruch in unserem Rechtsstreit mit dem tschechischen Innenministerium darstellt. Mehr als fünfeinhalb Jahre hat man versucht, unsere Tätigkeit zu verhindern, das Verfahren nun aber definitiv verloren.
Kurz darauf hat sich die Münchner Vereinigung Sudetendeutsche Landsmannschaft Bundesverband e. V. gemeldet, allerdings nicht mit einer Gratulation, wie es zu erwarten wäre, sondern mit einer Reihe anschwärzender Äußerungen. Obwohl unser Registrierungsprozeß noch nicht vollständig abgeschlossen ist und daher noch die Möglichkeit besteht, daß das Ministerium das letzte Urteil nicht respektieren wird, so wie es bei den vorherigen Gerichtsurteilen eben der Fall gewesen war, können wir die Behauptungen aus München nicht unkommentiert im Raum stehen lassen.
Siehe auch Bericht der Tiroler Tageszeitung "Sudetendeutsche Landsmannschaft in Tschechien offiziell registriert" |
Wir waren in diesem Streit erfolgreich, und es wurden unsere Satzungen registriert, in denen wir die Dinge beim richtigen Namen nennen: Die Vertreibung der Sudetendeutschen bezeichnen wir als Verbrechen, als ethnische Säuberung und als Völkermord, diejenigen Personen, die dieses Unrecht begangen oder selbiges angestiftet hatten, als Kriegsverbrecher und die sogenannten Beneš-Dekrete als Legalisierung einer offenkundigen Ungerechtigkeit. Wir waren es, die diesen Erfolg erzielt haben, nicht der Münchner Verein. Wenn die Sudetendeutsche Landsmannschaft Bundesverband e. V. anstelle des oben geschilderten Procederes ihre Vertretung in Tschechien in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründete (das tschechische Bürgervereinigungsgesetz augenscheinlich umgehend), kann sie uns jetzt kaum zum Vorwurf machen, daß wir eben das gemacht haben, was sie unmittelbar nach 1989 selbst hätte tun sollen.
In der Münchner Pressemitteilung haben uns auch einige Formulierungen erstaunt, wie z. B. die Behauptung, daß der Münchner Verein der „offizielle“ Vertreter aller Sudetendeutschen sei, d. h. der gesamten sudetendeutschen Volksgruppe – als könne ein Verein als privates Subjekt außer seine eigenen Mitglieder auch jeden Beliebigen vertreten –, und daß in der Tschechischen Republik nur zwei Vereine ein „exklusives“ Recht besäßen, für alle Deutschen, die noch in diesem Land wohnen, zu sprechen, als ob diese Verbände etwa eine gesetzmäßige Befugnis dazu hätten oder haben dürften.
Wir behaupten so etwas nicht von uns, und wir wissen sehr wohl, daß wir es auch nicht behaupten dürften, ohne dabei gegen das geltende Gesetz zu verstoßen. Wir sind für alle offen, sowohl für Tschechen als auch für Deutsche. Sprechen und handeln allerdings werden wir nur für uns und unsere Mitglieder.
Wohlgemerkt kann man nicht außer Acht lassen, daß dies alles gerade erst jetzt geschieht, nämlich nur wenige Wochen, nachdem die Sudetendeutsche Landsmannschaft Bundesverband e. V. ihre Satzungen in einer Weise änderte, die begründete Zweifel erweckt, ob der Verein überhaupt noch das durchzusetzen beabsichtigt, was er seit vielen Jahrzehnten vermeintlich gedenkt zu erreichen, oder ob er bezüglich seiner Ziele definitiv resigniert bzw. sich zu einem bloßen Kaffeekränzchen-Verein zeitgenössischer Nostalgiker verwandelt hat. Es liegt uns jedoch fern, uns in die Aktivitäten des deutschen Verbandes einzumischen. (-sks-)
Pressemitteilung Nr. 1/2015 (PDF-Datei)